Eine Ernährungsberaterin vermittelt Kindern beim Kochen in der praxiseigenen Küche spielerisch und praxisnah Wissen
Ernährungsberatung

Individuelle ernährungs­medizinische Beratung für Kinder

In der ambulanten Ernährungstherapie bieten wir kompetente Beratungen und Schulungen an. In bis zu 5 Beratungssitzungen widmen wir uns der individuellen Ernährung Ihres Kindes. Hier wird gemeinsam ein Weg gefunden, damit gesunde Ernährung wieder ein positiver Teil Ihres Alltags werden kann.

Portrait Merle Werse
Ernährungsberaterin

Merle Werse

Bachelor of Arts Ernährungsberatung
E-Zert zertifiziert

Unser ernährungsmedizinisches Beratungsangebot:

Individuelle Ernährungstherapie nach §43 SGB V.

Indikationen:

Übergewicht/ Adipositas
Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Allergien
Fettstoffwechselstörungen
Fütterungsstörungen
Gedeihstörungen
chronisch entzündliche Darmerkrankungen
Essstörungen
Picky Eater

Ambulante Ernährungstherapie nach §43

Die professionelle Ernährungstherapie bei einer zertifizierten Fachkraft kann in bestimmten Fällen von Ärzten über eine Notwendigkeits­be­schei­nigung empfohlen werden. Da die Ernährungs­therapie grundsätzlich keine Kassenleistung ist, entscheidet die Kasse beim Einreichen der ärztlichen Notwendigkeits­bescheinigung nach § 43 über die Bezuschussung der Kosten.

Bei Fragen steht Ihnen unsere Ernährungsberaterin gerne zur Verfügung.

1. Notwendigkeitsbescheinigung / Überweisung vom behandelnden Arzt

Um die Ernährungstherapie von Ihrer Krankenkasse bezuschussen zu lassen, benötigen Sie eine Überweisung, ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder ein Rezept von Ihrem behandelnden Arzt.

Wichtig ist, dass die Diagnose notiert wird.

Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Drucken Sie sich diese Notwendigkeitsbescheinigung aus und lassen Sie sich diese von Ihrem Arzt ausfüllen.

2. Kostenvoranschlag

Die Krankenkasse fordert im Vorfeld einen Kostenvoranschlag von uns ein. Diesen erhalten Sie bei uns auf Anfrage.

3. Einreichung der Dokumente bei Ihrer Krankenkasse

Sie reichen die beiden Dokumente ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und Kostenvoranschlag bitte Ihrer Krankenkasse vor und erkundigen sich über die Höhe der finanziellen Bezuschussung.

Der Bescheid über eine Kostenübernahme kann bis zu 4 Wochen dauern.Liegt die Kostenzusage vor, vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Ernährungsberaterin.